Konsultationsverfahren
Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021)
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20. Dezember 2021 eine Neufassung ihrer im Jahr 2019 erstellten Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien verabschiedet. Die Neufassung der Orientierungshilfe war aufgrund wesentlicher Rechtsänderungen erforderlich, die mit der Geltung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) ab dem 1.12.2021 eingetreten sind.
Die neue Orientierungshilfe stellt insbesondere Anforderungen an den Betrieb von Webseiten und Apps dar. Sie bezieht sich aufgrund des über diese Telemedien hinausgehenden Anwendungsbereichs des § 25 TTDSG aber auch auf zahlreiche weitere Endeinrichtungen, die mit dem Internet verbunden sind, und Vorgänge, bei denen Informationen auf Geräten gespeichert oder aus diesen abgerufen werden.
Die DSK gibt Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung im Rahmen eines Konsultationsverfahrens Gelegenheit, zu der Orientierungshilfe Telemedien 2021 Stellung zu nehmen. Das Konsultationsverfahren soll der Überprüfung und ggf. der Fortentwicklung der Orientierungshilfe dienen, berührt aber nicht ihre Geltung und Anwendung in der datenschutzaufsichtlichen Praxis.
Stellungnahmen können bis zum 15. März 2022 (Ausschlussfrist) ausschließlich per E-Mail mit dem Betreff „Konsultation TTDSG“ an die Adresse LfD-Referat4@LfD.niedersachsen.de übermittelt werden.
Die DSK hat Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung im Rahmen eines Konsultationsverfahrens bis 15. März 20220 Gelegenheit gegeben, zu der Orientierungshilfe Telemedien 2021 Stellung zu nehmen. Das Konsultationsverfahren soll der Überprüfung und ggf. der Fortentwicklung der Orientierungshilfe dienen, berührt aber nicht ihre Geltung und Anwendung in der datenschutzaufsichtlichen Praxis.Innerhalb der Konsultationsfrist sind nachfolgende Stellungnahmen eingegangen, deren Veröffentlichung nicht widersprochen wurde. Das Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden mit der Pressemitteilung vom 07. Dezember 2022 veröffentlicht.
Eingereichte Stellungnahmen
- - Scheja und Partner
- - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.
- - Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
- - Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh)
- - VAUNET - Verband Privater Medizin
- - AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwatlung e. V.
- - Datenanfragen.de e. V.
- - GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
- - Händlerbund
- - bitkom
- - BDZV - DDV - VDZ - ZAW Die Werbewirtschaft
- - Univ.-Prof. Dr. iur. Jürgen Kühling LL.M. und Rechtsanwalt Cornelius Sauerborn
- - Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
Hinweise zum weiteren Verfahren und zum Datenschutz
Die DSK beabsichtigt, alle eingehenden Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sollten hiergegen im Einzelfall Einwände bestehen, wird gebeten, diese bei der Übersendung der Stellungnahme mitzuteilen.
Abweichend von den allgemeinen Datenschutzbestimmungen dieser Website werden personenbezogene Daten
- gespeichert, die mit der Einreichung von Stellungnahmen übermittelt werden,
- zu Zwecken der Auswertung des Konsultationsverfahrens durch die DSK genutzt
- und, soweit nicht bei Einreichung der Stellungnahme Einwände erhoben werden, im Rahmen der Veröffentlichung der Stellungnahmen Nutzer:innen dieser Website zum Abruf zugänglich gemacht